Gentechnik durch die Hintertür? Bericht zu einem Vortrag von Steven Druker

Neue Verfahren, deren Risiken noch nicht absehbar sind, sollen genetisch manipulierte Lebensmittel marktfähig machen. Eine Strategie dabei: die chronische Falschdarstellung von Fakten und die Bagatellisierung der Bedenken von Gentechnik-Gegnern. Auf der Strecke bleiben dabei die Interessen der Verbraucher.

Es schien ein wenig ruhig geworden zu sein um gentechnisch manipulierte Lebensmittel. Selbst die Berichte über die Fusion der Agrar- und Chemo-Riesen Bayer und Monsanto fanden kaum den Widerhall, den das Thema „grüne Gentechnik“ in den Jahren zu vor auslöste, als es noch um TTIP oder um die Zulassung des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU ging. Wurde jeder Versuch, den Anbau in der EU zuzulassen oder zu regeln, von großem öffentlichen Interesse begleitet bis hin zu großen Demonstrationen, schien das Interesse hieran inzwischen einigermaßen erlahmt.

Das könnte sich jetzt wieder ändern, denn vermutlich schon bald wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Bewertung des „Genom Editing“ oder Crispr/Cas9 genannten Verfahrens entscheiden. Diese auch als „Genschere“ bekannte Methode soll zuverlässiger als bisher übliche transgene Verfahren sein, wenn es um die Züchtung von Pflanzen auf bestimmte Eigenschaften hin geht. In der sogenannten „roten“ Gentechnik versprechen sich Forscher große Fortschritte etwa bei der Behandlung von Erbkrankheiten – in der „grünen Gentechnik“ dagegen ist unklar, welche Folgen, vor allem für Verbraucherinnen und Verbraucher diese Methode hat, etwa hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Bestandteilen.

Der EuGH hat zu bewerten, ob durch Crispr/Cas9 gentechnisch veränderte Pflanzen entstehen, obwohl keine artfremden Gene eingeschleust werden. Kritiker befürchten, dass damit „Gentechnik durch die Hintertür“ in der EU zugelassen werden soll. Der zuständige Generalanwalt beim EuGH hat schon mal mit seiner Einschätzung vorgelegt, es entstehe dabei nicht zwangsläufig ein gentechnisch veränderter Organismus und begründet das mit der Ansicht, das „GVO-Gesetz“, das die EU 2001 erlassen habe, bezeichne als „gentechnisch verändert“ nur transgene Verfahren. Der Gesetzgeber habe als GVO lediglich einen Organismus mit Ausnahme des Menschen definiert, „dessen genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht möglich ist“.

Entscheidend ist hier, ob es schließlich um das Produkt (wie der Generalanwalt meint) geht, oder, wie Kritiker meinen, der Herstellungsprozess im Mittelpunkt steht, demzufolge ein natürliches Produkt nur auf natürlichem Wege ohne Einsatz von gentechnischen Verfahren (durch Selektion oder Kreuzung) entstehen kann.

Folgt der EuGH der Einschätzung des Generalanwalts, wird sich die Pflanzenzüchtung radikal ändern. Ob zugunsten von Landwirten oder Verbrauchern, sei dahingestellt; profitieren könnten dagegen kleine und mittelständische Unternehmen und Labore. Dies eine „Demokratisierung der Genforschung“ zu nennen, wie eine der Entdeckerinnen dieser Methode, Emmanuelle Charpentier, meint, scheint jedoch etwas voreilig.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund gewinnt die Vortragsreise von Dr. Steven Druker an Bedeutung, die ihn unter anderem nach Mals sowie weitere Stationen in Bayern führte. Am Mittwoch, den 11. Juli 2018 kam er auf Einladung von Bund Naturschutz, dem Bündnis Zivilcourage und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ins Eine-Welt-Haus nach München.

Steven Druker ist Rechtsanwalt und streitet seit vielen Jahren in den USA für einen verstärkten Verbraucherschutz bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Seine 1998 eingereichte Klage zwang die US Lebensmittelsicherheitsbehörde (Food and Drug Administration, FDA) dazu, ihre Daten zu gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln offenzulegen. Dadurch wurde deutlich, dass Verwaltungsbeamte für die schnelle Einführung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln die ausdrücklichen Warnungen ihrer eigenen Wissenschaftler zu den außergewöhnlichen Risiken vertuscht und fortwährend die Tatsachen falsch dargestellt haben.

Nach einer wissenschaftlichen Aufarbeitung dieser Daten veröffentlichte Druker 2015 das Buch „Altered Genes, Twisted Truth“ (Veränderte Gene – verdrehte Wahrheit), das im kommenden Jahr auch auf Deutsch erscheinen wird. Darin widerlegt er minutiös die Behauptung, es gebe einen wissenschaftlichen Konsens über die Harmlosigkeit und Nützlichkeit von gentechnisch veränderten Produkten. Er widersprach auch zunächst der vor allem bei Gentechnik-Befürwortern beliebten Ansicht, die Ablehnung von Gentechnik sei lediglich emotionsgesteuert und von irrationalen Ängsten getrieben, jedenfalls nicht wissenschaftlich fundiert.

In seinem Vortrag, den Walter Haefeker, Präsident des europäischen Imkerverbandes, übersetzte, sprach Druker von „vier Erkenntnissen“, die ihn beim Schreiben dieses Buchs geleitet haben:

  1. Die Herstellung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist risikobehaftet
  2. Das höhere Risiko überträgt sich auch auf die Lebensmittel selbst und ihre Verbraucher
  3. Die Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist nie sauber belegt worden
  4. Einige gentechnisch erzeugte Lebensmittel haben sich bereits als gefährlich herausgestellt.

Seine Recherchen ergaben, dass gegenteilige Ergebnisse von der FDA nicht nur ignoriert, sondern auch attackiert bzw. Fakten schon routinemäßig verdreht dargestellt wurden.

Druker verglich zunächst Softwareentwicklung mit biotechnologischen Verfahren und stellte fest, dass im Bereich der Softwareentwicklung wesentlich sorgfältiger gearbeitet würde, um Risiken auszuschließen. Sowohl in der Softwareentwicklung als auch bei Bio-Tech-Verfahren werde aber „linear“ gearbeitet, das heißt, man habe immer nur den nächsten Schritt im Blick. Biologische Systeme seien aber nicht linear, sondern höchst komplex – zu komplex, um sie restlos zu verstehen und die Auswirkungen auf den gesamten Organismus abschätzen zu können Ein Eingriff an einer Stelle kann ungeahnte Folgen an anderen haben mit wesentlich gravierenderen Ergebnissen für die Betroffenen.

Auch beim „Genom Editing“ (Crispr/Cas9, „Genschere“) stellte er klar, dass es sich hierbei nicht – wie bei sonstigen „editorischen“ oder redaktionellen Arbeiten, etwa bei Veröffentlichungen, an die sich der Begriff anlehnt – um einzelne Eingriffe handele, sondern dass auch, wenn kein transgenes Verfahren angewendet würde, die Konsequenzen unabsehbar seien (NB: Ein Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 18.7. scheint diese Befürchtungen zu bestätigen) . Ein großes Versäumnis sah Druker in der fehlenden Kennzeichnungspflicht in der EU von tierischen Lebensmitteln, wenn Tiere gentechnisch verändertes Futter erhalten hätten wie Soja oder Mais. Durch die mögliche Bewertung des EuGH der Methode Crispr/Cas 9 als „natürliche Züchtungsmethode“ steht zudem erneut die Gefahr im Raum, dass das bisher in der EU geltende Vorsorgeprinzip ausgehebelt werden soll.

In der anschließenden Diskussion, die Rosi Reindl, BUND moderierte, kamen grundsätzliche Fragen zur Sprache, auf die Druker ebenso kenntnisreich wie auch humorvoll einging. Angesichts der Betonung der wissenschaftlichen Seite kam die Frage, wie denn politisch mit der Verquickung von Wirtschaft und Politik im Bereich der grünen Gentechnik umgegangen werden sollte, zunächst etwas zu kurz, wurde dann aber dennoch kontrovers diskutiert. Fazit: Es sei nicht nur Sache der Verbraucher, durch Konsumverweigerung dafür zu sorgen, dass GVO-Lebensmittel aus den Regalen verschwänden bzw. ein Anbau von GVO-Pflanzen verhindert werde, sondern es müsse nach wie vor auch auf die Politik eingewirkt werden, entsprechende gesetzliche Vorgaben zu machen.

Zum einen bei der Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf tierische Lebensmittel, die durch Fütterung von GVO-Futter erzeugt würden, aber auch durch Aufklärung und öffentlichen Druck, wie er beispielsweise durch das Bündnis Zivilcourage im Jahr 2009 in der Rosenheimer Inntal-Halle mit Vandana Shiva und rund 4000 Mitstreitern aus ganz Bayern organisiert wurde. Letztlich führte dieser Protest zum Umschwenken der bayerischen Staatsregierung, die seitdem die grüne Gentechnik für Bayern ablehnt. Das gilt auch für die bevorstehende Entscheidung des EuGH zur Bewertung von „Crispr/Cas9“. Ein langer Atem und Zivilgesellschaftliches Engagement werden deshalb auch im Hinblick auf die bevorstehenden Entscheidungen und Entwicklungen weiter erforderlich sein, aber die Ausdauer lohnt sich, wie die bisherigen Ergebnisse zeigen.

 

Kommentar vom 30. Juli 2018:
Plädoyer fürs Recht auf eigenes Denken
Es kam nun doch unerwartet schnell: das EuGH-Urteil zu „Crispr/Cas9“, der auch „Genschere“ bzw. „Genom Editing“ genannten gentechnischen Methode. Man darf das jetzt auch offiziell juristisch so nennen, denn der EuGH hat genau das auch getan. Entgegen den Erwartungen und Hoffnungen ihrer Befürworter und trotz der „Vorlage“ des zuständigen Generalanwalts, der keinen juristischen (!) Unterschied zwischen natürlicher Züchtung und Crispr/Cas9 erkennen konnte oder wollte. Auch diese Methode fällt somit unter das Gentechnik-Gesetz von 2001 und mittels ihr hergestelltes Saatgut unterliegt der Freisetzungsrichtlinie, produzierte Lebensmittel sind im Sinne des Gesetzes kennzeichnungspflichtig.

Dass jetzt die Kritik der unterlegenen Seite laut wird – geschenkt. Im gegenteiligen Fall wäre es ebenso gewesen. Was vielmehr verwundert, sind die in deutschen Leitmedien zu lesenden Beiträge, Interviews, Kommentare, die nun im Nachhinein den Richtern Angst vor dem emotionsgesteuerten Verbraucher vorwerfen. – Hatten wir das nicht eben schon mal irgendwo?

Tatsächlich gilt es ja als beliebte Methode der Diskreditierung von Skeptikern, ihnen erst mal Ignoranz und Unwissenschaftlichkeit, Irrationalität und Ideologie vorzuwerfen. So, als säßen auf der anderen Seite nur unbelehrbare Deppen, während doch seriöse Wissenschaftler sich die denkbar größte Mühe gäben, die Menschheit zu retten und vor allem doch das angeblich stärkste Argument für sich beanspruchen können: Rationalität. Dass es auch aufseiten der Gentechnik-Gegner honorable Spitzenwissenschaftler gibt, die genau diese Euphorie nicht teilen, wird geflissentlich ignoriert oder unterschlagen – siehe Thema des Vortrags von Steven Druker.

Was allerdings noch bedenklicher ist, ist der „Tunnelblick“, sobald die Wissenschaftsgläubigkeit  auf den Prüfstand kommt. Dann betrachtet man jegliche Infragestellung erst mal als Majestätsbeleidigung. Kann es denn etwas Unbezweifelbareres geben als wissenschaftliche Fakten? Haben wir nicht auch vor ein paar Monaten den „March for Science“ bejubelt, der sich dem Leugnen unbestreitbarer Fakten – wie z. B. dem Klimawandel – widersetzt? Klar – und um es auch gleich deutlich zu sagen: Es geht hier nicht um die Diskreditierung von Wissenschaft und auch nicht um Verdächtigungen. Doch die Frage, ob die Absolutsetzung von wissenschaftlichen Ergebnissen bzw. das Gerinnen zu Dogmen mit Wissenschaftlichkeit, mit Rationalität und mit Seriosität noch zu vereinbaren ist, muss erlaubt sein.

In der SZ vom 28. Juli schreibt Werner Bartens unter der Überschrift „Das Recht auf Unbehagen“: „Auch wenn sie weder medizinisch noch biologisch zu begründen sind, haben derartige Vorbehalte ihre Berechtigung und sollten ernst genommen werden.“ Immerhin – das klingt schon anders als das, was seine Kollegin Kathrin Zinkant am Tag nach der Veröffentlichung des Urteils verlautbarte, dass nämlich „wieder einmal die Angst gewonnen“ habe. In die gleiche Kerbe haut Christoph Stöcker auf Spiegel Online – und überhaupt ist bemerkenswert, mit welcher Einseitigkeit und unkritischen Vorbehaltlosigkeit seriöse Medien sich auf die Seite der Befürworter schlagen.

Mit Verlaub, das ist nichts weiter als Verblendung, das ist Jubelpersertum. So zu tun, als sei technisch-wissenschaftliche Rationalität die einzige Form von Rationalität, die „erlaubt“ sein dürfte und die zudem auch noch normsetzend sei, ist genau die Sorte Arroganz und Ignoranz, der mündige Bürger – und nicht nur „Verbraucher“ – zu Recht skeptisch gegenüberstehen und gegenüberstehen sollten bzw. sollen dürfen.

Sich des eigenen Verstandes zu bedienen ist zwar auch trotz des Aufruf Immanuel Kants nie groß in Mode gewesen, aber wenn es dann doch mal passiert – und die Richter in Luxemburg haben offenbar von diesem Recht Gebrauch gemacht –, wird gleich wieder die Unterwerfung unter die Autorität von „Wissenschaft“ gefordert. Zu Recht mokiert sich der aufgeklärte Mensch des 21. Jahrhunderts darüber, wenn die Glaubenskongregation in Rom den Gläubigen ihrer Kirche Denkverbote dieser Art zumutet. Doch für „die Wissenschaft“ soll es da einen Freibrief geben? Eine Unantastbarkeit, weil postulierte Unfehlbarkeit?

Vor mehr als 60 Jahren hielt Martin Heidegger einen Vortrag unter dem Titel „Gelassenheit“, in dem er das „rechnende Denken“ vom „besinnlichen Denken“ unterschied und feststellte: „Der heutige Mensch ist auf der Flucht vor dem DenkenDiese Gedankenflucht ist der Grund für die Gedankenlosigkeit. Zu dieser Flucht vor dem Denken gehört es aber, daß der Mensch sie weder sehen noch eingestehen will.

So sehr nämlich das „rechnende“ (oder auch wissenschaftlich-rationale) Denken seine Berechtigung hat, es bleibt doch festzuhalten: „Das rechnende Denken hetzt von einer Chance zur nächsten. Das rechnende Denken hält nie still, kommt nicht zur Besinnung. […] Das besinnliche Denken verlangt von uns, daß wir nicht einseitig an einer Vorstellung hängenbleiben, daß wir nicht eingleisig in einer Vorstellungsrichtung weiterrennen. Das besinnliche Denken verlangt von uns, daß wir uns auf solches einlassen, was in sich dem ersten Anschein nach gar nicht zusammengeht.

Was das mit „Gelassenheit“ zu tun hat? Nun, um noch mal Heidegger zu Wort kommen zu lassen: „In dieser Haltung sehen wir die Dinge nicht mehr nur technisch. Wir werden hellsichtig und merken, daß die Herstellung und die Benützung von Maschinen (und man kann ergänzen: Techniken und Methoden, JB) uns zwar ein anderes Verhältnis zu den Dingen abverlangen, das gleichwohl nicht sinnlos ist.

Wäre es nicht an der Zeit, mal wieder die Sinnfrage nach dem wissenschaftlichen Tun zu stellen – und das als Gesprächsangebot, und nicht als Kampfansage aufzufassen?

Johannes Bucej